Was ist ein Antrag auf Festlegung der Dissertationsvereinbarung?
Wann ist dieser zu stellen?
Spätestens ein Jahr nach Zulassung zum Doktoratsstudium ist von der Dissertantin/ vom Dissertanten nach Rücksprache mit dem Betreuungsteam, bestehend aus Betreuer*in und Mentor*in bzw. den Mentor*innen eine öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens zu halten sowie ein Exposé der Dissertation und eine Dissertationsvereinbarung gemäß den nachstehenden Vorgaben beim Studienrechtlichen Organ einzureichen.
Wie gehe ich vor?
1. Erstellung Exposé:
Das Exposé ist ein wissenschaftlicher Bericht, der die wesentlichen Informationen zu den Zielen der Dissertation, des Stands der Technik und der damit verbundenen Ableitung von Forschungsfragen, die geplanten Methoden und Arbeitspakete, sowie die erwarteten Ergebnisse zusammenfasst. Zusätzlich ist eine Risikoanalyse zum Erfolg des Dissertationsvorhabens darzustellen. Mit der Unterschrift des Dissertanten/der Dissertantin wird die Richtigkeit der Angaben auf dem Exposé bestätigt.
Ein Muster zur Erstellung finden Sie hier.
2. Öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens:
Die öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens soll auf die Ziele der Forschung, den Stand der Technik, die Methoden zur Untersuchung der Forschungsfragen, den Arbeits- und Zeitplan, sowie auf geplante Publikationen eingehen. In einer anschließenden Fachdiskussion sind etwaige Rückfragen und Anmerkungen kritisch zu reflektieren und nach Absprache mit dem Betreuungsteam für etwaige Änderungen des Dissertationsvorhabens zu berücksichtigen. Der Vortrag muss mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Termin universitätsöffentlich ausgeschrieben werden.
3. Einreichung Exposé und Antrag auf Festlegung der Dissertationsvereinbarung:
Nach erfolgter Präsentation sowie Erstellung des Exposés senden Sie den „Antrag auf Festlegung der Dissertationsvereinbarung“ (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet) sowie das von Ihnen signierte Exposé (als pdf-Dokument) per E-Mail an: studkan(at)unileoben.ac.at.
Was geschieht wenn ich den Antrag verspätet einreiche?
Sollte das Exposé und der Antrag auf Festlegung der Dissertationsvereinbarung nicht innerhalb eines Jahres nach Zulassung zum Doktoratsstudium beim Studienrechtlichen Organ eingelangt sein, kann das Studienrechtliche Organ nach einer Aussprache mit Ihnen und dem Betreuungsteam eine neue Einreichfrist festlegen.
Was erwartet Sie im nächsten Schritt?
ABSCHLUSSPHASE:
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Was erwartet Sie?
Checkliste für den Studienabschluss
Fristen & Formvorgaben zur Einreichung der Dissertation
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