Mitbelegung – Informationen für Externe und MUL-Studierende
Mitbelegung für Externe Studierende
Wenn Sie als Mitbeleger:in an der Montanuniversität Leoben studieren möchten, können Sie – sofern Sie an einer anderen österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind – unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Lehrveranstaltungen an der MUL besuchen, ohne dort ein vollständiges Studium aufzunehmen, da dies im Rahmen einer Mitbelegung erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
- Wer kann Mitbeleger:in werden?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wann kann man sich als Mitbeleger inskribieren?
- Wie viel muss man für die Mitbelegung bezahlen
- Wie wird man Mitbeleger?
Wer kann Mitbeleger:in werden?
→ Zugelassene und gemeldete Studierende einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule
⚠️ Studierende von Fachhochschulen (FHs) können an der MUL nicht als Mitbeleger:innen inskribiert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gemäß § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz (UG) ist eine Mitbelegung nur dann zulässig, wenn die entsprechende Prüfung an Ihrer Stammuniversität nicht angeboten werden kann. Darüber hinaus muss die Ablegung dieser Prüfungen an der MUL im Voraus vom Studiendekanat Ihrer Stammuniversität genehmigt werden.
Diese Genehmigung ist für Sie gleichzeitig die Grundlage für eine spätere Anerkennung der Lehrveranstaltung an Ihrer Stammuniversität.
Wann kann man sich als Mitbeleger inskribieren?
Als Mitbeleger kann man sich jederzeit während der Zulassungszeit inskribieren.
Wie viel muss man für die Mitbelegung bezahlen?
Studierende, die an mehreren Hochschulen gleichzeitig studieren, müssen den Studien- und ÖH-Beitrag nur einmal pro Semester bezahlen.
Mitbeleger:innen, die an ihrer Stammuniversität den Beitrag ordnungsgemäß entrichtet haben, werden an der MUL von der Beitragszahlung befreit.
Wie wird man Mitbeleger?
- Online-Voranmeldung
Registrieren Sie sich über die Online-Voranmeldung als Mitbeleger:in - Bewerbung im Portal anlegen
Wählen Sie im Bewerbungsportal die Option „Sonstiges Studium – Mitbeleger MUL“ - Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
- Antrag auf Mitbelegung inkl. Genehmigung durch Ihre Stammuniversität (Studiendekan:in)
- Inskriptionsbestätigung (Studienblatt) Ihrer Stammuniversität
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
- Passfoto
- Prüfung und Inskription durch das SSC
Nach Einlangen aller Unterlagen prüft das Study Support Center Ihre Mitbelegungsvoraussetzungen und nimmt die offizielle Inskription an der Montanuniversität Leoben vor - Zugangsdaten für MU Online
Nach erfolgreicher Inskription erhalten Sie per E-Mail Ihren PIN-Code, mit dem Sie Ihren persönlichen MU-Online-Account aktivieren können. Über MU Online können Sie Lehrveranstaltungen verwalten und wichtige Informationen abrufen
⚠️Die erneute Meldung als Mitbeleger:in ist in jedem Semester sowie bei der Fortsetzung des ordentlichen Studiums erforderlich.
Mitbelegung für MUL-Studierende
Sie studieren an der MUL und möchten an einer anderen Universität Mitbeleger:in werden? Auch Studierende der Montanuniversität Leoben können einzelne Lehrveranstaltungen an anderen Universitäten absolvieren – ohne dort ein komplettes Studium aufzunehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird man als MUL-Studierender Mitbeleger an einer anderen Universität?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie müssen an der MUL zugelassen und gemeldet sein
- Sie müssen die Voraussetzung zur Mitbelegung an der Stammuniversität erfüllen
- Die geplante Lehrveranstaltung darf nicht im Angebot der MUL sein
- Der Antrag auf Mitbelegung wurde vom Studiendekan:in der MUL genehmigt
Wie wird man als MUL-Studierender Mitbeleger an einer anderen Universität?
- Informationen einholen
Informieren Sie sich frühzeitig auf der Website der Stammuniversität über Fristen, Formulare und Voraussetzungen. - Antrag ausfüllen und genehmigen lassen
Füllen Sie den Antrag auf Mitbelegung aus und lassen Sie diesen von Ihrer/Ihrem Studiendekan:in an der MUL unterzeichnen. - Einreichung an der Stammuniversität
Reichen Sie den unterschriebenen Antrag gemeinsam mit weiteren erforderlichen Unterlagen (z. B. Inskriptionsbestätigung) an der Stammuniversität ein. - Beitragszahlung beachten
Der Studien- und ÖH-Beitrag muss immer an der Stammuniversität (hier: MUL) bezahlt werden. Die Stammuniversität darf in diesem Fall keine zusätzlichen Beiträge vorschreiben.
⚠️ Bitte beachten Sie
→ Eine Mitbelegung berechtigt nicht zum Abschluss eines Studiums an der Stammuniversität
→ Für die Anerkennung der absolvierten Lehrveranstaltungen ist immer die Stammuniversität zuständig
