Info zum Studienbeitrag
Grundsätzlich besteht die Pflicht, Studienbeitrag zu bezahlen, jedoch ist ein Großteil der Studierenden durch Ausnahmeregelungen davon befreit. Der Studienbeitrag ist von Studierenden der Montanuniversität Leoben zu entrichten, die die Regelstudienzeit einschließlich zweier Toleranzsemester überschritten haben, sowie von Drittstaatsangehörigen.
Studienbeitrag - Details
Der Studienbeitrag beträgt für das Studienjahr 2025/2026
für Österreichische bzw. EU-Bürger:innen 363,36 Euro pro Semester
für Drittstaatsangehörige 726,72 Euro pro Semester
Zusätzlich zum jeweiligen Studienbeitrag ist der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung in Höhe von 25,20 Euro pro Semester innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist zu bezahlen. Der ÖH-Beitrag ist von allen Studierenden der Montanuniversität Leoben pro Semester zu entrichten.
Im ersten Semester schließen Sie mit der Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrags Ihre Zulassung an der Universität ab. In allen weiteren Semestern melden Sie sich durch die fristgerechte Einzahlung der genannten Beiträge zum Studium fort.
Eine befristete Befreiung vom Studienbeitrag besteht bei einem
- Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium: vorgesehene Studiendauer + 2 Toleranzsemester (= beitragsfreie Zeit)
für folgende ordentliche Studierende:
- Österreichische Staatsbürger:innen
- EU-Bürger:innen
- EWR-Bürger:innen (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Studierende, auf welche die Personengruppen-Verordnung Anwendung findet
- Studierende mit einem anderen Aufenthaltstitel als "Aufenthaltsbewilligung - Studierende"
Bei Überschreiten der Mindeststudiendauer einschließlich zweier Toleranzsemester ist der oben genannte Studienbeitrag inkl. ÖH-Beitrag zu entrichten. Wenn ein Erlassgrund (siehe Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages) geltend gemacht werden kann, muss lediglich der ÖH-Beitrag bezahlt werden
Ordentliche Studierende, die eine Staatsangehörigkeit eines der am wenigsten entwickelten Länder haben, ist der Studienbeitrag zu erlassen. Lediglich der ÖH-Beitrag muss von ihnen bezahlt werden.
Das gilt für Studierende aus Äthiopien, Afghanistan, Angola, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Laos (Demokratische Volksrepublik), Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania (Vereinigte Republik), Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik.
Außerordentliche Studierende, die ausschließlich zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen sind, haben unabhängig von ihrer Nationalität ab dem ersten Semester den Studienbeitrag von 363,36€ und den ÖH-Beitrag pro Semester zu bezahlen.
Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen oder den Vorstudienlehrgang besuchen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den entsprechenden Lehrgangsbeitrag sowie den ÖH-Beitrag.
Werden mehrere Studien an der Montanuniversität Leoben betrieben, so wird für jedes Studium die beitragsfreie Zeit berechnet. Die Vorschreibung eines allfälligen Studienbeitrages richtet sich dann nach jenem Studium, in welchem die beitragsfreie Zeit am frühesten endet. Dabei ist unerheblich, welches Studium als "Hauptstudium" betrieben wird.
Werden mehrere Studien an mehreren Universitäten und Pädagogischen Hochschulen betrieben, haben Studierende den Studienbeitrag nur einmal zu entrichten.
Wenn Sie an mehreren Universitäten studieren (ausgenommen sind gemeinsam eingerichteten Studien), den Studienbeitrag bereits an einer anderen Universität bezahlt haben und auch an der Montanuniversität Leoben weitergemeldet werden wollen, benachrichtigen Sie uns bitte per E-Mail an ssc(at)unileoben.ac.at über Ihre Weitermeldung zum Studium.
Der Studienbeitrag kann ordentlichen Studierenden in besonderen Fällen erlassen werden (siehe Antragsformular). Dieser Erlass muss von den Studierenden für das jeweilige Semester innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen beantragt werden. Um einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages an der Montanuniversität Leoben zu stellen, senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular und die für die Entscheidung erforderlichen Nachweise fristgerecht an ssc(at)unileoben.ac.at.
Wenn die Nachweise für den Erlass nicht fristgerecht erbracht werden können, kann ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen gestellt werden (siehe Antragsformular). Um einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages an der Montanuniversität Leoben zu stellen, senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular und die für die Entscheidung erforderlichen Nachweise fristgerecht an ssc(at)unileoben.ac.at.
Die Bestimmungen über den Studienbeitrag finden sich in den §§ 91 und 92 des Universitätsgesetzes 2002, die Vorschriften zur Durchführung der Gesetzesbestimmungen, zur Vorgehensweise und zu den Abläufen finden sich in den §§ 2 und 3 der Studienbeitragsverordnung 2004 - StubeiV 2004 i.d.g.F.