länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Auf dieser Seite finden Sie länderspezifische Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und den erforderlichen Dokumenten für einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der Montanuniversität Leoben.
Für Studienwerber:innen mit Schulabschlüssen aus Österreich, der EU oder dem EWR, die die allgemeine Universitätsreife erfüllen bzw. zum Hochschulzugang berechtigen, bestehen – abgesehen von den geforderten Sprachkenntnissen und der Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie (abhängig vom gewählten Bachelorstudium) – keine zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen.
Für Bewerbungen mit Abschlüssen aus Drittstaaten gelten länderspezifische Bestimmungen; die entsprechenden Details sind nachstehend aufgeführt. Die Informationen werden laufend ergänzt und aktualisiert.
Zulassung mit Sekundarschulabschlüssen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Britische Sekundarschulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen der österreichischen Matura gleichwertig sein. Dafür müssen bestimmte Fächer, Niveaus und Noten nachgewiesen werden.
Voraussetzungen im Detail
- Es müssen vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Fächer positiv abgeschlossen sein. Unter diesen vier Fächern müssen enthalten sein:
- eine Sprache
- Mathematik
- eines der Fächer Biologie, Physik oder Chemie
- ein geisteswissenschaftliches Fach
- Mindestens drei der vier Fächer müssen auf GCE Advanced Level (A Level) bestanden sein. Das vierte Fach muss auf GCSE- oder IGCSE-Niveau nachgewiesen werden.
- Alle vier Fächer müssen mit den Noten A*, A, B oder C bewertet sein.
- Das Advanced Supplementary Level (AS) kann für diese Regelung wie GCSE/IGCSE gewertet werden.
- Das International Advanced Level (IAL) kann für diese Regelung wie GCE A Level gewertet werden.
- Eine reine Sprachprüfung aus Englisch außerhalb des GCSE, IGCSE, GCE oder IAL wird nicht für die Beurteilung der allgemeine Universitätsreife herangezogen.
- Für Bewerber:innen mit Muttersprache Deutsch: Das Fach Deutsch kann – unabhängig vom Niveau – nur auf GCSE/IGCSE-Niveau angerechnet werden.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Zulassung mit US-amerikanischem Schulabschluss
Die allgemeine Universitätsreife wird mit einem US-amerikanischen High School Diploma (HSD) nicht erfüllt. Für eine Zulassung zum Hochschulstudium in Österreich sind daher zusätzliche Qualifikationen erforderlich, etwa Prüfungen im Advanced Placement Program (APP), der SAT, der ACT oder Studienzeiten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von zwei Jahren.
Advanced Placement Program (APP)
Mindestens vier Advanced Placement (AP) Prüfungen, darunter:
- eine Sprache,
- Mathematik.
Die Fächer sollten mit einer besseren Note als 2 bewertet sein.
Kann eines der genannten Unterrichtsgegenstände (Mathematik oder Sprache) nicht nachgewiesen werden oder wurden nur drei AP-Prüfungen absolviert, kann die Absolvierung von Ergänzungsprüfungen im Vorstudienlehrgang der Montanuniversität vorgeschrieben werden.
Details zum APP entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung.
SAT
In den beiden Teilen „Math“ und „Evidence-Based Reading and Writing“ müssen 1360 Punkte erreicht werden. Bei 1220 Punkten ist der Nachweis von ergänzenden Leistungen im Ausmaß eines Studienjahres erforderlich.
ACT
Die erforderliche Gesamtpunktzahl („Composite Score“) hängt vom Testdatum ab:
- Bis einschließlich Mai 2014: 28 Punkte
- Ab Juni 2014: 29 Punkte
Mit 23 Punkten (bis Mai 2014) bzw. 25 Punkten (ab Juni 2014) ist der Nachweis von ergänzenden Leistungen im Ausmaß eines Studienjahres erforderlich.
Associate Degree
Ein High School Diploma in Verbindung mit einem zweijährigen Associate Degree erfüllt grundsätzlich die allgemeine Universitätsreife. Eine detaillierte inhaltliche Überprüfung obliegt der Montanuniversität Leoben.
Details zur Bewertung von Schul- und Hochschulabschlüssen aus den USA im allgemeinen entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung.
Zulassung mit einem IB-Diplom
Damit das IB als gleichwertiger Sekundarschulabschluss anerkannt wird, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es müssen 6 (maximal 7) Fächer absolviert worden sein.
- Mindestens 3 (maximal 4) Fächer müssen auf Higher Level (HL) abgeschlossen sein. Drei Fächer (oder nur 2 bei 4 HL-Fächern) müssen auf Standard Level (SL) abgeschlossen sein.
- Die drei HL-Fächer müssen zusammen mindestens 12 Punkte ergeben.
- Insgesamt müssen mindestens 24 Punkte erreicht worden sein.
- Alle Fächer müssen mit mindestens der Note 3 abgeschlossen worden sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Zulassungsantrag immer Ihr IB-Diplom und Ihre Notenübersicht (Transcript of Grades) beifügen müssen.
Aufbau eines vollständigen IB-Diploms
Ein vollständiges IB-Diplom umfasst:
- Zwei gewählte Sprachen, entweder:j
- je eine Sprache aus Gruppe 1 (Sprache auf Muttersprachenniveau) und Gruppe 2 (Zweit- oder Fremdsprache), oder
- beide Sprachen aus Gruppe 1.
- Je ein Fach aus den Gruppen 3 (Individuals and Societies ), 4 (Sciences) und 5 (Mathematics).
- Ein zusätzliches Fach entweder aus Gruppe 6 (The Arts) oder aus den Gruppen 1–5.
- Zentrale IB-Bestandteile:
- Extended Essay (ca. 4.000 Wörter)
- Theory of Knowledge (TOK)
- CAS (Creativity, Activity, Service)
Bangladesch
Zulassung zu einem Bachelorstudium
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Bachelorstudium kann nur nachgewiesen werden durch:
Reifeprüfungszeugnis und zwei Studienjahre
- Higher Secondary Certificate und
- Zwei Studienjahre Vollzeit an einer anerkannten höheren Bildungseinrichtung
- Abschlussquote mindestens 80% oder CGPA von mindestens 3,75/4.00.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Zulassung zu einem Masterstudium
Die Zulassung zu einem Masterstudium erfordert
- die Durchführung des VFS Kompetenzcheck mit einem Erfolg von mindestens 50% und
- den Nachweis eines mit einem österreichischen Bachelor gleichwertigen und fachlich geeigneten Bachelorstudiums.
Als bachelorgleichwertig kann angesehen werden:
- Bachelorstudium mindestens vier Jahre Vollzeit einer
- Anerkannten Universität der CEP Sektion 1 gemäß ENIC NARIC AUSTRIA
- CGPA mindestens 3.75/4.00 oder 80% des maximalen Studienerfolgs
Oder
- Bachelorstudium mindestens vier Jahre Vollzeit einer
- Anerkannten Universität der CEP Sektion 2 oder 3 gemäß ENIC NARIC AUSTRIA
- CGPA mindestens 3.75/4.00 oder 80% des maximalen Studienerfolgs
- plus abgeschlossenes Masterstudium (2 Studienjahre, CGPA mindestens 3.75/4.00 oder 80% des maximalen Studienerfolgs
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Ghana
Zulassung zu einem Bachelorstudium
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Bachelorstudium kann wie folgt nachgewiesen werden:
I. Reifeprüfungszeugnis
- WASSCE, ausgestellt von WAEC oder NECO
- Mindestens sechs Fächer mit der Benotung A1 – C6, darunter jedenfalls zwei Sprachen, Mathematik, ein naturwissenschaftliches, ein geisteswissenschaftliches und ein weiteres allgemeinbildendes Fach und
- Nachweis eines prüfungsaktiven Studienjahres oder zwei Ergänzungsprüfungen im Vorstudienlehrgang
Berufsbildende Fächer wie (Auswahl) Animal Husbandry, Fisheries, Business Management, Finanzial Accounting oder Woodwork ersetzen keine allgemeinbildenden Ausbildungsinhalte.
II. Oder Higher National Diploma oder abgeschlossenes Bachelorstudium
- Mindestens drei Jahre gemäß Transcript of Records
- Positive Gesamtbeurteilung (Gesamtquote mindestens 50%)
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Zulassung zu einem Masterstudium
Die Zulassung zu einem Masterstudium erfordert den Nachweis eines mit einem österreichischen Bachelor gleichwertigen und fachlich geeigneten Bachelorstudiums.
Als bachelorgleichwertig können angesehen werden:
- Bachelorstudium in Vollzeit einer
- Anerkannten Universität der CEP Sektion 1 und 2 gemäß ENIC NARIC AUSTRIA
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Indien
Zulassung zu einem Bachelorstudium
Zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- das Schulabschlusszeugnis nach zwölf Schuljahren
- das Zeugnis der 10. Schulstufe
Voraussetzung für die Zulassung:
- erfüllter Fächerkanon: zwei Sprachen, Mathematik. eine Naturwissenschaft, eine Geisteswissenschaft, ein weiteres allgemeinbildendes Fach
- Ergebnis von mindestens 70 % der maximal erreichbaren Punkte
Bitte beachten Sie:
- Abhängig von der erreichten Punktezahl sowie von etwaigen fehlenden Inhalten gemäß dem vorgeschriebenen Fächerkanon kann eine Absolvierung des Vorstudienlehrgangs notwendig sein. Anzahl und Fächer der Prüfungen im Vorstudienlehrgang werden im Einzelfall festgelegt.
- Eine Zulassung auf Grundlage von zehn Schuljahren in Verbindung mit einem anschließenden dreijährigen Diploma ist nicht möglich.
- Für indische Zeugnisse und Urkunden ist eine Apostille erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Zulassung zu einem Masterstudium
Für die Zulassung zu einem Masterstudium muss der Bachelorabschluss folgende Kriterien erfüllen:
- Studiendauer von mindestens 3 Jahren (Vollzeit)
- an einer anerkannten Hochschule, die als Section 1 oder 2 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist
- mit einem Studienerfolg von zumindest 60%
oder
- Studiendauer von mindestens 3 Jahre (Vollzeit)
- an einer anerkannten staatlichen Hochschule, die als Section 3 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist
- mit einem Studienerfolg von zumindest 60%
Bitte beachten Sie:
- Mit einem Bachelorabschluss von einer privaten Hochschule, die als Section 3 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist, ist keine Zulassung zu einem Masterstudium möglich.
- Für indische Zeugnisse und Urkunden ist eine Apostille erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Nepal
Zulassung zu einem Bachelorstudium
Zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorzulegen:
- Schulabschlusszeugnis nach 12 Schuljahren
- das Zeugnis der 10. Schulstufe
Voraussetzung für die Zulassung:
- erfüllter Fächerkanon: zwei Sprachen, Mathematik, eine Naturwissenschaft, eine Geisteswissenschaft, sowie ein weiteres allgemeinbildendes Fach
- Ergebnis von mindestens 70 % der maximal erreichbaren Punkte
Bitte beachten Sie:
- Abhängig von der erreichten Punktezahl sowie von etwaigen fehlenden Inhalten gemäß dem vorgeschriebenen Fächerkanon kann eine Absolvierung des Vorstudienlehrgangs notwendig sein. Anzahl und Fächer der Prüfungen im Vorstudienlehrgang werden im Einzelfall festgelegt.
- Eine Zulassung auf Grundlage von zehn Schuljahren in Verbindung mit einem anschließenden dreijährigen Diploma ist nicht möglich.
- Für nepalesische Zeugnisse und Urkunden ist eine volle diplomatische Beglaubigung erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Zulassung zu einem Masterstudium
Für die Zulassung zu einem Masterstudium muss der Bachelorabschluss die folgenden Kriterien erfüllen:
- Studiendauer von mindestens 4 Jahren (Vollzeit)
- Studienerfolg von zumindest 80% (beziehungsweise ein GCPA von zumindest 3,5)
Bitte beachten Sie:
- Für nepalesische Zeugnisse und Urkunden ist eine volle diplomatische Beglaubigung erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Nigeria
Zulassung zu einem Bachelorstudium
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Bachelorstudium kann wie folgt alternativ nachgewiesen werden:
Reifeprüfungzeugnis:
Zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorzulegen:
- WASSCE, ausgestellt von WAEC oder NECO
- UTME
Voraussetzung für die Zulassung:
- erfüllter Fächerkanon: zwei Sprachen, Mathematik, eine Naturwissenschaft, eine Geisteswissenschaft, sowie ein weiteres allgemeinbildendes Fach
- Zumindest sechs allgemeinbildenden Fächern in denen mindestens die Note „Credit“ (A1-C6) erzielt wurde
Bitte beachten Sie:
- Berufsbildende Fächer wie Animal Husbandry, Fisheries, Business Management, Financial Accounting oder Woodwork ersetzen keine allgemeinbildenden Ausbildungsinhalte.
- Abhängig von den erreichten Noten sowie von etwaigen fehlenden Inhalten gemäß dem vorgeschriebenen Fächerkanon kann eine Absolvierung des Vorstudienlehrgangs notwendig sein. Anzahl und Fächer der Prüfungen im Vorstudienlehrgang werden im Einzelfall festgelegt.
- Für nigerianische Zeugnisse und Urkunden ist eine volle diplomatische Beglaubigung erforderlich.
II. Higher National Diploma (HND) oder abgeschlossenes dreijährigen Bachelorstudium:
- Mindestens dreijährige Bachelorstudien mit positiver Gesamtbeurteilung (Gesamtquote mindestens 50%)
- Positiv abgeschlossenes zweijähriges HND
Bitte beachten Sie:
- Abhängig von Inhalt und Ergebnis von HND kann eine Absolvierung des Vorstudienlehrgangs notwendig sein. Anzahl und Fächer der Prüfungen im Vorstudienlehrgang werden im Einzelfall festgelegt.
- Für nigerianische Zeugnisse und Urkunden ist eine volle diplomatische Beglaubigung erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Zulassung zu einem Masterstudium
Für die Zulassung zu einem Masterstudium muss der Bachelorabschluss die folgenden Kriterien erfüllen:
- Studiendauer von mindestens 4 Jahren (Vollzeit)
- Studienerfolg von zumindest 50% (mindestens Second Class Lower Division)
- Die Universität als Section 1 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist
oder
- Studiendauer von mindestens 5 Jahren (Vollzeit)
- Studienerfolg von zumindest 50% (mindestens Second Class Lower Division)
- Die Universität als Section 2 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist
Bitte beachten Sie:
- Für nigerianische Zeugnisse und Urkunden ist eine volle diplomatische Beglaubigung erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Pakistan
Zulassung zu einem Bachelorstudium
Zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- das Schulabschlusszeugnis nach zwölf Schuljahren
- das Zeugnis der 10. Schulstufe
Voraussetzung für die Zulassung:
- erfüllter Fächerkanon: zwei Sprachen, Mathematik. eine Naturwissenschaft, eine Geisteswissenschaft, ein weiteres allgemeinbildendes Fach
- Ergebnis von mindestens 80 % der maximal erreichbaren Punkte
Bitte beachten Sie:
- Abhängig von der erreichten Punktezahl sowie von etwaigen fehlenden Inhalten gemäß dem vorgeschriebenen Fächerkanon kann eine Absolvierung des Vorstudienlehrgangs notwendig sein. Anzahl und Fächer der Prüfungen im Vorstudienlehrgang werden im Einzelfall festgelegt.
- Liegt die Gesamtleistung unter 80% (jedoch über 50%), kann der Nachweis von zwei positiven abgeschlossenen Studienjahren (Vollzeit, mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punkte) an einer anerkannten Hochschule Defizite substituieren.
- Eine Zulassung auf Grundlage von zehn Schuljahren in Verbindung mit einem anschließenden dreijährigen Diploma ist nicht möglich.
- Für pakistanische Zeugnisse und Urkunden ist eine volle diplomatische Beglaubigung erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
Zulassung zu einem Masterstudium
Für die Zulassung zu einem Masterstudium muss der Bachelorabschluss folgende Kriterien erfüllen:
- Studiendauer von mindestens 4 Jahren (Vollzeit)
- an einer anerkannten Hochschule, die als Section 1 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist
- mit einem Studienerfolg von zumindest 70%
oder
- Studiendauer von mindestens 4 Jahre (Vollzeit)
- an einer anerkannten staatlichen Hochschule (nicht privat!), die als Section 2 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist
- mit einem Studienerfolg von zumindest 80%
Bitte beachten Sie:
- Mit einem Bachelorabschluss von einer Hochschule, die als Section 3 oder 4 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist, ist keine Zulassung zu einem Masterstudium möglich.
- Für pakistanische Zeugnisse und Urkunden ist eine volle diplomatische Beglaubigung erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsempfehlung des Bundesministeriums Frauen, Wissenschaft und Forschung
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Ergebnis im VFS Global Kompetenz-Check
