Verpflichtende Praxis
Gemäß Curriculum ist für das Bachelorstudium an der Montanuniversität Leoben eine Pflichtpraxis im Ausmaß von 80 Arbeitstagen zu absolvieren. Die Praxis kann in Blöcken (jedoch mindestens 20 Arbeitstage) aufgeteilt werden und ist somit auch in Teilabschnitten während der Vorlesungsfreien Zeit absolvierbar.
Vor dem Praktikum:
- Welche Bestimmungen gelten in meinem Praktikum?
Die Bestimmungen des Pflichtpraktikums sind dem jeweiligen Curriculum zu entnehmen.
- Ab wann darf ich die Praxis absolvieren?
Grundsätzlich ist die Praxis ab dem 7. Semester vorgesehen. Man kann jedoch die Praxis auch früher absolvieren, dennoch ist das Ziel der Praxis das bereits erworbene Wissen auch praktisch anzuwenden.
- Welche Tätigkeit darf ich als Praktikum ausführen?
Die Tätigkeiten in Ihrer Praxis müssen eindeutig Bezug auf Ihre Studienrichtung aufweisen und je Praxisblock einem Schwerpunkt zugeordnet werden.
- Wird mein Praktikum auch mit Sicherheit angerechnet?
Im Vorhinein kann mit der/dem Studiengangsbeauftragten auch die Anrechenbarkeit der geplanten Praxistätigkeiten abgeklärt werden.
- Wo finde ich den Praxisnachweis und den Tätigkeitsbericht?
Alle auszufüllenden Dokumente finden Sie im Downloadcenter
Während des Praktikums:
- Tätigkeitsbericht führen und dokumentieren
Nach dem Praktikum:
- Wo beantrage ich die Anrechnung meines Praktikums?
Nach Absolvierung der gesamten Praxis ist die Anrechnung der Praxis durch Vorlage des ausgefüllten bzw. unterschriebenen Praxisformulars inkl. Tätigkeitsbericht bei der/dem Studiengangsbeauftragten zu beantragen.
- Wo reiche ich die Originaldokumente ein?
Die Originale müssen dann während der Öffnungszeiten des Lehrstuhls abgegeben werden.