Eignungsüberprüfung für die Zulassung zu den englischsprachigen Bachelorstudien an der Montanuniversität Leoben

Studienwerber*innen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die ab 1. November 2024 einen Antrag auf Zulassung zu den folgenden englischsprachigen Bachelorstudien an der Montanuniversität Leoben stellen, 

  1. Circular Engineering
  2. Geoenergy Engineering
  3. Responsible Consumption and Production

müssen ein verpflichtendes Eignungsüberprüfungsverfahren durchlaufen. 

 

Ziel dieses Verfahrens ist es, den Studienwerber*innen einen umfassenden Eindruck über die spezifischen Anforderungen des gewählten englischsprachigen Bachelorstudiums zu vermitteln, dadurch die eigene Studieneignung überprüfen und eine reflektierte Studienwahl treffen zu können. 

Für jedes der genannten englischsprachigen Bachelorstudien ist eine speziell auf die Anforderungen und Inhalte des jeweiligen Studiums zugeschnittene Eignungsüberprüfung zu durchlaufen. Nach Absolvierung des Eignungsüberprüfungstest ist das entsprechende Zertifikat verpflichtend bei der Online Bewerbung zum Studium hochzuladen. 

Zum Link des online Eignungsprüfungsverfahren gelangen Sie über das Bewerbungsportal in MUonline, unter dem Bewerbungspfad „Sonstige Studien“ à „Qualification“. 

 

Ablauf des Verfahrens zur Eignungsüberprüfung

Die Eignungsüberprüfung findet jedes Semester statt und ist verpflichtend zu absolvieren. Sie wird in englischer Sprache durchgeführt und setzt sich aus drei Teilen zusammen:

1. Online Self-Assessment: 

Im Online Self-Assessment werden Fragen zum gewählten englischsprachigen Studium gestellt. Es soll zu einer vertieften Beschäftigung mit den Inhalten, Anforderungen und Rahmenbedingungen eines englischsprachigen, ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiums und der Reflexion der eigenen Kompetenzen führen.

 

2. Motivationsvideo:

Im Motivationsvideo haben die Studienwerberinnen und Studienwerber kurz darzulegen, welche Gründe für eine Absolvierung des gewählten Studiums an der Montanuniversität Leoben sprechen, welche Vorstellungen vom Studium bestehen und welche Bedeutung das Studium für den weiteren Werdegang darstellt.

 

3. Online-Interview:

Im Online-Interview zur geplanten Studienwahl werden Fragen zur Motivation, das gewählte Studium an der Montanuniversität Leoben zu absolvieren und zum Inhalt des gewählten Studiums gestellt.

 

Wer ist vom Eignungsprüfungsverfahren ausgenommen?

  1. Studienwerber*innen, die ihre allgemeine Universitätsreife durch eine der folgenden Urkunden nachweisen können, sind von diesem Verfahren ausgenommen:

    a) ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis, ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein österreichisches Zeugnis über die Berufsreifeprüfung, sowie diesen durch völkerrechtliche Vereinbarung gleichwertige Zeugnisse,

    b) ein österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ingenieurwissenschaftliche Studien an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule,

    c) ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005.

     

  2. Studierende, die an einer ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung zu einem Studium zugelassen sind und im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes (z.B. ERASMUS) an der Montanuniversität Leoben zugelassen werden; 

     

  3. Studierende, die auf Grund eines Kooperationsvertrages der Montanuniversität Leoben mit einer anderen in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung an der Montanuniversität Leoben zugelassen werden.

     

  4. Studienwerberinnen und Studienwerber, die einen Behinderungsgrad im Ausmaß von zumindest 50% nachweisen, können eine alternative Überprüfung der Eignung beantragen, wenn die Behinderung eine Durchführung der Eignungsüberprüfung nach Maßgabe dieser Verordnung nicht oder nur teilweise zulässt. Über die Methode der Eignungsüberprüfung entscheidet das für die Lehre zuständige Mitglied des Rektorats.

 

Rechtsgrundlage: 

Verordnung des Rektorats der Montanuniversität Leoben gemäß § 63 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG), BGBl. I 2002/120, über das Verfahren zur Eignungsüberprüfung für die Zulassung zu den Bachelorstudien Circular Engineering, Geoenergy Engineering und Responsible Consumption and Production (Verordnung Eignungsüberprüfungsverfahren).