Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten
Übersetzung von Dokumenten
Wurden Ihre Dokumente im Original nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt, müssen diese von einem/r allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher/in auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.
Eine Liste von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*innen in Österreich finden Sie unter:
Beglaubigung von Dokumenten
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Sie Ihre Dokumente beglaubigen lassen müssen und welche Art der Beglaubigung notwendig ist.
Beglaubigung mittels Apostille
Überprüfen Sie, ob der Ausstellungsstaat Ihrer Dokumente Mitglied des Haager Beglaubigungsabkommens ist. In diesem Fall ist eine Beglaubigung mittels Apostille notwendig.
Volle diplomatische Beglaubigung
Sollten Sie den Ausstellungsstaat Ihrer Dokumente nicht auf der oben genannten Liste finden, ist eine volle diplomatische Beglaubigung notwendig.
- Erkundigen Sie sich zunächst bei den Inlandsbehörden des Ausstellungsstaates Ihrer Dokumente (z. B. Bildungsministerium, Außenministerium, …) über den Beglaubigungsweg des Ausstellungsstaates.
- Als nächster Schritt ist eine Beglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft oder Konsulat) notwendig. Erst dann sind Ihre Dokumente vollständig beglaubigt und erfüllen die notwendigen Anforderungen für das Ansuchen auf Zulassung.
Hier finden Sie die für Sie zuständige österreichische Vertretungsbehörde:
https://www.bmeia.gv.at/de/embassies-consulates/search-for-austrian-representations/